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Logopädie > Berufsbild

Berufsbild Logopäde: ein Heilberuf im Wandel der Zeit



Bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts waren Krankheitserkennung und Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen fast ausschließlich Aufgabenbereich der Ärzte.

In der Folgezeit entstand die Tendenz, den ursprünglich einheitlichen Grundentwurf dieses Fachgebietes in zwei Teilbereiche aufzugliedern.

Einerseits fand eine Trennung von und Therapie (Behandlung) statt. Andererseits wurden Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen in Bereiche mit unterschiedlichen Ursachen unterteilt. Je nach dem, ob Sprach- Sprech- und Stimmstörungen krankheitsbedingt, entwicklungsbedingt oder psychisch bedingte Behinderungen waren, wurden sie in Deutschland entweder durch den Arzt, den Sprachheilpädagogen, den Psychologen oder den Logopäden behandelt.

Mittlerweile hat sich in Deutschland das Verständnis dieses Berufsbildes gewandelt.

Heute erheben Logopäden in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und auf dessen Verordnung einen eingehenden logopädischen Befund des Patienten. Auf ärztliche Verordnung hin erstellen Logopäden eigenverantwortlich einen Behandlungsplan und führen die logopädischen Therapien durch. Die Unterscheidung zu verwandten Berufsbildern liegt heute in der Schwerpunktsetzung und Ausrichtung:

Logopäden arbeiten hauptsächlich störungsbezogen mit einer starken Ausrichtung auf die medizinische und nicht auf die pädagogische Ebene. Grundvoraussetzung für eine logopädische Verordnung durch den Arzt ist jedoch, dass es sich bei der Störung um eine (nach heutiger Definition) Erkrankung handelt.

In anderen europäischen Nachbarländern wird der Begriff der Logopädie wesentlich weiter gefasst und umfasst z. B. auch die Sprachförderung im Vorschulbereich.

Dies wird in Deutschland zwar ebenfalls praktiziert, entwickelt sich aber langsamer und gilt zudem nicht als Krankenversicherungsleistung.

Die Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde ist seit 1980 gesetzlich geschützt.